Jahresabschluss

  • Der Jahresabschluss dient dazu, ein Buchhaltungsjahr (in der Regel 01.01.XX – 31.12.XX) abzuschließen.
  • Nachdem ein Jahresabschluss durchgeführt wurde, können keine Buchungen dieses Jahres storniert oder korrigiert werden, daher ist es ratsam, vor dem Abschluss eine Revision vorzunehmen.
  • Es ist wichtig, alle Buchungen auf Bank und Kasse ordnungsgemäß zu erfassen und sämtliche Rücklagen sowie sonstige Buchungen durchzuführen.
  • Ein Jahr wird am saubersten abgeschlossen, wenn alle Pächter ihre offenen Forderungen beglichen haben (z.B. durch Rechnungslegung).
  • Sollte ein Pächter nach dem Jahresabschluss noch offene Forderungen oder Guthaben haben, werden diese auf dem Pächterkonto ins nächste Jahr übertragen und auf der nächsten Rechnung berücksichtigt.
  • ACHTUNG: Ein Jahresabschluss ist zwar mit einem einfachen Klick durchführbar, jedoch werden sehr viele Buchungen im Hintergrund getätigt.

Ein Jahresabschluss kann NUR MIT ERHEBLICHEN AUFWAND von uns rückgängig gemacht werden. Diese Rückabwicklung kann gegebenenfalls mit Kosten verbunden sein, die wir in Rechnung stellen müssen.

aktualisiert am 31. Mai 2024