„Mit Easy in die Verwaltung starten“!


Vor Beginn Ihrer Eingaben bei Easy, sollten Sie sich folgendes überlegen und überprüfen:

  • Stellen Sie sicher, dass das „richtige Abrechnungsjahr“ im System eingestellt ist. Bei Unklarheiten klären Sie dies vorab mit dem Support.
  1. Wann erfolgt bei Ihnen die Rechnungslegung?


a. Zu Beginn oder am Ende des Jahres „VOR“ dem Jahresabschluss?


b. Zu Beginn des Jahres „NACH“ dem Jahresabschluss?


c. „Rückwirkend zum Jahresbeginn“ oder „zum Jahresende für des vorigen Jahres“?


Weiterhin müssen Sie überlegen, ob Sie rückwirkend das vergangene Jahr noch erfassen möchten oder starten Sie mit Salden auf den Konten und beginnen erst zu buchen, ab dem Datum wo Ihnen Easy zur Verfügung gestellt wurde?

  • Beispiel: Sie starten am 15. März 2024 mit Easy und möchten das Geschäftsjahr 2024 schon komplett mit Easy nutzen. Dann tragen Sie rückwirkend alle Daten vom 31. Dezember 2023 oder dem 01. Januar 2024 in Easy ein.
  • Wenn Sie rückwirkend mit Easy starten, ist es wichtig, mit den Salden der Kasse/Bank sowie „dem Pächterbestand“ vom 1.1.XX zu beginnen.
  • Bei der Auswahl des 31. Dezembers 2023 oder dem 01. Januar 2024 müssen Sie dem System die Pächterdaten (damit sind die Parzellen und deren Pächter am Stichtag gemeint) sowie Kontostände und Informationen zu Bank- und Kassenkonten vom Jahresende mitteilen.
  • Tragen Sie Bank- und Kassendaten sowie andere relevante Konten des Pächters in Easy ein.
  • Buchen Sie Anfangssalden für die Pächter und die entsprechenden Bank- und Kassenkonten.
  • Erfassen Sie individuelle Kontostände der Pächter: offene Forderungen, Guthaben usw.


Anfangssalden für die Pächter buchen:
Buchhaltung: Parzellenkonten -> Pächter auswählen -> rechte Maustaste-> Anfangssalden buchen.

Gehen Sie zum Kontenplan, um die Anfangssalden für Kasse und Bank zu buchen. Konto auswählen -> rechte Maustaste-> Anfangssaldo buchen-> . (Bitte überprüfen Sie die eingegebene Zahl sorgfältig, um Fehler zu vermeiden)-> Bestätigung/okay und speichern.

Beachten Sie: Anfangsbuchungen können nicht direkt korrigiert werden, sondern müssen storniert werden.

aktualisiert am 22. Juli 2024