Schritte für den manuellen Pächterwechsel:
1. Gehen Sie bitte zu den „Stammdaten“ und wählen Sie den Unterpunkt „Parzellen“ aus.
2. Öffnen Sie die jeweilige Parzelle
3. Überprüfen Sie, ob die betreffende Person bereits unter „Personen“ angelegt wurde.
4. Klicken Sie auf „Aktionen“.
5. Wählen Sie „Manuellen Pächterwechsel“ aus.
6. Lesen Sie die Anweisungen durch.
6a. Wenn Sie lediglich einen Partner hinzufügen oder entfernen möchten, dann wählen Sie bitte unter ‚Neues Pachtverhältnis‘ „Nein“ aus.
6b. Klicken Sie auf „2. Person“ hinzufügen, wenn jemand auf der Parzelle hinzugefügt werden soll.
oder auf “ 1. Person“ entfernen, wenn jemand entfernt werden soll.
7. Möchten Sie eine Kontenaufteilung zwischen Alt- und Neupächter vornehmen, dann wählen Sie bitte unter ‚Neues Pachtverhältnis‘ „Ja“ aus. Es werden die Unterlagen des Altpächters ins Archiv verschoben. Sie können eine Schlussrechnung erstellen.
8. Wählen Sie den „Hauptpächter „aus.
Oder
9. Wählen Sie die „Person/Partner(in)“ aus, die hinzugefügt werden soll.
10. Führen Sie die „Aktion“ durch.
Bitte beachten Sie, dass es „ zwei Arten von Pächterwechsel“ gibt.
- Die erste Art ist „die Vertragskorrektur/ Pächterwechsel„
- Zum Beispiel kann dies die Entfernung oder Hinzufügung eines zweiten Pächters sein, oder ein Pächter ist verstorben, aber der Ehepartner bleibt weiterhin bestehen.
- Hier handelt es sich um eine Vertragskorrektur, es erfolgt „KEINE“ Start- und Schlussrechnung, da alle Verträge wie bisher weiterlaufen.
- Die zweite Art ist der „echte Pächterwechsel“
- Hierbei wird ein Pächter gegen einen anderen ausgetauscht, und es wird eine „Schluss- und Startrechnung“ sowohl für den neuen als auch für den „alten Pächter erstellt“.
- Diese Art des Pächterwechsels beinhaltet eine umfassende Abrechnung, bei der alle relevanten finanziellen und vertraglichen Details berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Parteien angemessen berücksichtigt werden.
Zwei Abrechnungsmethoden für die Schluss- und Startrechnung
1. Vorausschauende Rechnungslegung:
Die meisten Vereine führen eine vorausschauende Rechnung durch:
- Bei der die Rechnung im Dezember 2024 des Geschäftsjahres für das kommende Jahr (2025) angelegt wird.
ODER
- Es wird am Anfang des Jahres für dasselbe Geschäftsjahr 2025 eine entsprechende Rechnung gestellt
- ACHTUNG: Wasser und Strom müssen jedoch immer aus dem vergangenen Jahr bezahlt werden.
- Bei einem Pächterwechsel erhält der neue Pächter eine Rechnung, da der Altpächter bereits für das vergangene Jahr bezahlt hat. Der Altpächter erhält entweder eine Gutschrift oder eine Auszahlung für den bereits bezahlten Zeitraum.
2. Rückwirkende Rechnungslegung:
- Bei rückwirkender Rechnungslegung erhält der „Altpächter „am 31. Dezember 2024 desselben Jahres seine Abschlussrechnung für den Zeitraum von Januar bis zum Ende seines Pächterverhältnisses.
- Der „Neupächter“ hingegen erhält zum 31. Dezember 2024 eine reguläre Rechnung für den Zeitraum ab dem Beginn/Start seines Parzellenverhältnisses bis zum 31.Dezember 2024.
- Darüber hinaus ermöglicht die Schluss- und Startrechnung die „individuelle Berechnung“ der Kosten, die der Neupächter noch zu zahlen hat oder die dem Altpächter gutgeschrieben werden müssen:
Beispiel: Sommerfest
- Basierend auf Teilnahmen an Veranstaltungen wie Sommerfesten oder anderen Aktivitäten. Das Programm kann nicht automatisch wissen, wer an welchen Veranstaltungen teilgenommen hat. Wer muss was noch bezahlen?
- Bitte beachten Sie auch, dass eine Schluss- und Startabrechnung nur nach Durchführung einer Rechnungslegung mit unserem Programm möglich ist. Unser System verwendet immer die Daten der letzten Rechnung und teilt diese entsprechend für den neuen und alten Pächter auf.