Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzung – Wann wird sie benötigt?

  • Die Rechnungsabgrenzung ist nur dann notwendig, wenn Rechnungen am Jahresende für das Folgejahr erstellt werden. Das bedeutet, dass alle Positionen (außer Verbrauchswerte – Wasser/Strom) bereits im Voraus für das nächste Jahr eingefordert werden.
  • Da Buchungen aus der Rechnungsstellung aber immer im aktuellen Buchungsjahr erfasst werden, würden diese ohne Rechnungsabgrenzung im Jahr der Rechnungsstellung verbucht – obwohl sie eigentlich ins Folgejahr gehören.
  • Um das zu vermeiden, kann die Rechnungsabgrenzung aktiviert werden. Dadurch werden beim Jahresabschluss alle betroffenen Buchungen automatisch ins neue Jahr verschoben. Verbrauchswerte (Wasser/Strom) sind davon ausgenommen, da sie rückwirkend berechnet werden.

Wichtig:

  • Wer seine Rechnungen und Jahresabschlüsse erst am Anfang des neuen Jahres erstellt, benötigt keine Rechnungsabgrenzung.
  • Wer seine Rechnungen bereits am Jahresende für das Folgejahr erstellt, sollte die Rechnungsabgrenzung aktivieren, damit die Buchungen korrekt ins nächste Jahr übertragen werden.

Um die Rechnungsabgrenzung zu aktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

1. Gehen Sie zum Reiter „Abrechnung“.

2. Klicken Sie auf „Rechnungslegung“.

3. Navigieren Sie zu den „Einstellungen“.

4. Setzen Sie ein Häkchen bei „Rechnungsabgrenzung“.

5. Klicken Sie auf „Speichern“, um die Einstellungen zu bestätigen.

Hinweis: Für Fragen bezüglich der Rechnungsabgrenzung oder anderer buchhalterischer Angelegenheiten empfehlen wir dringend, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

aktualisiert am 30. Januar 2025