Wichtig: Einstellungen zur Rechnungslegung! Optionen und Einstellungen

Wenn man mit Easy startet, wird zu Anfang festgelegt, wie die Rechnungslegung des Buchungsjahres abgeschlossen wird.

Es ist von entscheidender Bedeutung, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, ob die Rechnungslegung nach dem Jahresabschluss oder davor abgeschlossen werden soll.

  1. Einstellungen im System vornehmen
  • Gehe zu Stammdaten.
  • Wähle den Unterpunkt Kleingartenanlage.
  • Klicke auf Einstellungen.

2. Einstellungen „Rechnungsjahr = Folgejahr“ und „Rechnungsabgrenzung“.

  • Abrechnung -> Unterpunkt: Rechnungslegung
  • Unter Einstellungen gibt es die Felder „Rechnungsjahr = Folgejahr“ und „Rechnungsabgrenzung“.

    Erklärung:

    • Rechnungsjahrfolgejahr: Ankreuzen, wenn Rechnungen im November/Dezember für das kommende Jahr erstellt werden.
    • Rechnungsabgrenzung: Die Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass Posten, die zum alten Jahr gehören, ins alte Buchungsjahr verschoben werden und Posten, die zum neuen Jahr gehören, ins neue Buchungsjahr (zeitliche Zuordnung ins alte oder neue Buchhaltungsjahr).
    • Wenn die Rechnungslegung im November 2023 oder Dezember 2023 ohne beide Häkchen erstellt wird, kann man das Feld „Rechnungsjahr = Folgejahr“ ankreuzen, um sicherzustellen, dass auf der Rechnung das kommende Jahr (z.B. 2024) steht.
    • Wenn die Rechnungslegung erst im neuen Jahr nach dem Jahresabschluss erfolgt, bleibt dieses Feld leer.
    • Bei rückwirkender Rechnungslegung sollte das Feld „Rechnungsjahr = Folgejahr“ immer leer bleiben, da sich die Rechnung auf das vergangene Jahr bezieht.

    Dies sollte jedoch individuell mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da es von den spezifischen Anforderungen des Vereins abhängt.

    Möglichkeiten der Rechnungslegung #

    1. Standardfall: Erst die Rechnungslegung, dann der Jahresabschluss

    Nehmen wir an, wir befinden uns am Ende des Jahres 2023 oder Anfang 2024 und wollen jetzt unsere Rechnungslegung für das nächste Jahr berechnen. Allerdings alles was Strom und Wasser anbelangt aus dem Jahr 2023 berechnen (rückwirkend). Entscheidend ist hier der Punkt, wann der Jahresabschluss erfolgt. Das heißt, wenn erst die Rechnungslegung gemacht wird und dann der Jahresabschluss, dann werden beide Felder nicht angeklickt.

    • Keines der beiden Häkchen ist angekreuzt (Siehe Screenshot)
    • Pachten und ähnliche Ausgaben: Für das nächste Jahr berechnet.
    • Strom, Wasser und ähnliche Ausgaben: Aus dem Vorjahr berechnet. Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt des Jahresabschlusses. Falls der Jahresabschluss erst nach der Rechnungslegung erfolgt, bleiben beide Felder unmarkiert.
    • Beide Felder (Jahresabschluss und Pächterrückwirkung) bleiben leer.
    • Pachten und ähnliche Posten werden für das kommende Jahr berechnet, Wasser- und Stromkosten für das vergangene Jahr.

    2. Erst der Jahresabschluss, dann die Rechnungslegung

    Wenn Sie Strom und Wasser aus dem Vorjahr berechnen wollen: die Pachten und alles weitere für das kommende Jahr berechnen möchten und der Jahresabschluss zuerst und dann erst die Rechnungslegung vornehmen möchten, dann müssen Sie das erste Häkchen setzen.

    • Das erste Häkchen muss gesetzt werden: wenn erst der Jahresabschluss und dann die Rechnungslegung im Anschluss erfolgen soll.
    • Pachten und ähnliche Posten werden für das kommende Jahr berechnet und Wasser- und Stromkosten für das vergangene Jahr (also rückwirkend)

    3. Rückwirkende Rechnungslegung (sehr selten)

    Für spezielle Fälle, in denen eine rückwirkende Rechnungslegung erforderlich ist (ähnlich wie bei Abschlagszahlungen, die am Jahresende rückwirkend abgerechnet werden), ist das zweite Häkchen relevant. Dies bedeutet, dass die Rechnungslegung am Ende des Jahres oder zu Beginn des neuen Jahres, jedoch vor dem Jahresabschluss, für das vergangene Jahr erstellt wird.

    • Das zweite Häkchen (Pächterrückwirkung) muss gesetzt werden.
    • Rechnungslegung erfolgt am Ende des Jahres oder zu Beginn des neuen Jahres für das vergangene Jahr.

    • Wir sind alles nur Kleingärtner und normale Menschen, daher ist es wichtig, sich bei Unklarheiten Unterstützung zu holen.
    • Dies sollte jedoch individuell mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da es von den spezifischen Anforderungen des Vereins abhängt.

    aktualisiert am 20. August 2024