Frage vom Kunden:
Wie buche ich ein Guthaben des Pächters, das nach der Jahresabrechnung entstanden ist, korrekt auf sein Konto, wenn er im Laufe des Jahres Vorauszahlungen geleistet hat und das Guthaben nun ausgezahlt werden soll?
Antwort:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie mit dem Guthaben des Pächters verfahren können:
Guthaben an den Pächter zurücküberweisen:
- Wenn das Guthaben an den Pächter ausgezahlt werden soll, kann dies über die „Allgemeine Buchung“ erfolgen.
- Wählen Sie das Pächterkonto und als Gegenkonto entweder Kasse oder Bank. Achten Sie darauf, dass das richtige Konto für den Ausgleich ausgewählt ist.

Guthaben auf dem Pächterkonto belassen:
- Nach Absprache mit dem Pächter kann das Guthaben auch auf dem Pächterkonto verbleiben.
- In diesem Fall wird das Guthaben automatisch mit der nächsten Rechnung ausgeglichen. Unten in der folgenden Rechnung erscheint dann „Ihr Guthaben -XX,XX €“ und wird vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Hinweis:
In der neuen Version wird es auch eine Pächterauszahlung geben!