Pächter verstorben – verbleibender Pächter führt das Pachtverhältnis unverändert fort
Wenn eine Parzelle von zwei Pächtern geführt wurde und einer der beiden verstirbt, der verbleibende Pächter die Parzelle jedoch ohne Änderungen weiterführen möchte, gehen Sie wie folgt vor:
✅ Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Navigieren Sie zu:
➝ Stammdaten ➝ Parzellen
2. Suchen Sie die betreffende Parzelle.
3. ➝ Klicken Sie auf den Button “Aktionen”.
4. ➝ Wählen Sie “Manueller Pächterwechsel”.
5. Wählen Sie “Neues Pachtverhältnis” und klicken Sie auf “Nein”, da das bestehende Pachtverhältnis und der Pachtbeginn unverändert bleiben sollen.
• Wichtig: Es wird keine Kontenaufteilung durchgeführt.
6. Neuen oder alleinigen Hauptpächter festlegen:
• Unter “Anzahl neue Pächter” wählen Sie “1. neuer Pächter”.
• Dieser Pächter bleibt auf der Parzelle: wählen Sie ihn aus der Liste aus.
7. Klicken Sie anschließend auf “Pächterwechsel durchführen”.
8. Sterbedatum eintragen:
• Gehen Sie danach erneut in die entsprechende Parzelle und tragen Sie das Sterbedatum des verstorbenen Mitpächters ein.
9. Automatische Archivierung:
• Der verstorbene Mitpächter wird dadurch automatisch archiviert.
⚠️ Wichtige Hinweise:
• Diese Vorgehensweise gilt nur, wenn alles unverändert bleiben soll und der verbleibende Pächter alles wie bisher weiterführen möchte.
• Es erfolgt keine Änderung der Parzelle, keine Kontenaufteilung und keine Vertragsanpassung – der Wechsel erfolgt nahtlos im System.
📌 Beispiel:
Ein Ehepaar hat eine Parzelle gemeinsam gepachtet. Der Ehemann verstirbt, die Ehefrau möchte die Parzelle alleine weiterführen. Mit den oben genannten Schritten bleibt die Pacht bestehen, ohne dass eine Änderung der Vertragsbedingungen oder der Konten erfolgt.
Dieses Vorgehen kann auch auf andere Konstellationen angewendet werden, beispielsweise bei zwei Freunden oder Verwandten, die eine Parzelle gemeinsam gepachtet haben.
