Vorauszahlungen für Wasser und Strom

💧 Vorauszahlungen für Wasser und Strom

Typischer Fall:

Wenn für das Jahr 2025 bereits Vorauszahlungen (z. B. 27 € für Wasser bei Parzelle 1) erfasst wurden, dann gelten diese als „bestehende Guthaben des Pächters“

–> nicht als aktuelle Zahlung.

🔍 Hintergrund zur Systemlogik:

  • Vorauszahlungen, die vor dem Start mit Easy erfasst wurden – gelten als übernommen – aus dem Altsystem.
  • Diese Beträge werden bei der nächsten Nebenkostenabrechnung automatisch verrechnet.
  • Es wird dann:
  • die Vorauszahlung abgezogen (Gutschrift),
  • und eine neue Vorauszahlung für das kommende Jahr automatisch berechnet und hinterlegt.

So sollte damit umgegangen werden:

  • Bestehende Guthaben oder Schulden der Pächter werden am besten über das Parzellenkonto mit einem Anfangssaldo erfasst.
  • Über die Ansicht Parzellenkonten -> Parzelle auswählen → Rechtsklick → Anfangssaldo setzen.

Nur Pachtende mit offenem Saldo oder Guthaben müssen bebucht werden. Parzellen mit „0 €“ Saldo sind hierbei nicht relevant.

📌 Wichtig:

  • Zahlungen der Pächter werden nicht als normale Einnahme gebucht.
    Diese Buchungen erfolgen ausschließlich über die Funktion „Pächterzahlung“.
  • Rückzahlungen an Pächter müssen derzeit noch über die allgemeine Buchungsmaske erfolgen.

aktualisiert am 13. Juni 2025