💧 Vorauszahlungen für Wasser und Strom
Typischer Fall:
Wenn für das Jahr 2025 bereits Vorauszahlungen (z. B. 27 € für Wasser bei Parzelle 1) erfasst wurden, dann gelten diese als „bestehende Guthaben des Pächters“
–> nicht als aktuelle Zahlung.
🔍 Hintergrund zur Systemlogik:
- Vorauszahlungen, die vor dem Start mit Easy erfasst wurden – gelten als übernommen – aus dem Altsystem.
- Diese Beträge werden bei der nächsten Nebenkostenabrechnung automatisch verrechnet.
- Es wird dann:
- die Vorauszahlung abgezogen (Gutschrift),
- und eine neue Vorauszahlung für das kommende Jahr automatisch berechnet und hinterlegt.
So sollte damit umgegangen werden:
- Bestehende Guthaben oder Schulden der Pächter werden am besten über das Parzellenkonto mit einem Anfangssaldo erfasst.
- Über die Ansicht Parzellenkonten -> Parzelle auswählen → Rechtsklick → Anfangssaldo setzen.

Nur Pachtende mit offenem Saldo oder Guthaben müssen bebucht werden. Parzellen mit „0 €“ Saldo sind hierbei nicht relevant.
📌 Wichtig:
- Zahlungen der Pächter werden nicht als normale Einnahme gebucht.
Diese Buchungen erfolgen ausschließlich über die Funktion „Pächterzahlung“. - Rückzahlungen an Pächter müssen derzeit noch über die allgemeine Buchungsmaske erfolgen.
