Frage vom Kunden:
- Ich habe im Jahr 2024 keine Buchungen vorgenommen.
- Muss ich trotzdem einen Jahresabschluss für 2024 durchführen?
- Beim Versuch, Buchungen für 2025 zu erstellen, erhalte ich die Meldung, dass ein Jahresabschluss für 2024 erforderlich ist.
Antwort:
- Ja, auch wenn Sie im Jahr 2024 keine Buchungen vorgenommen haben, müssen Sie den Jahresabschluss für 2024 durchführen, bevor Sie Buchungen für 2025 vornehmen können.
- Diese Meldung erscheint, wenn Sie im neuen Jahr (2025) eine Buchung mit Belegdatum 2025 eingeben möchten.
Warum kommt diese Meldung?
- Alle Buchungen, die durch die Rechnungslegung erzeugt wurden (diese erzeugt ebenfalls Buchungen), wurden im Jahr 2024 erzeugt.
- Das bedeutet: Wenn Sie im Jahr 2025 buchen möchten, muss zuerst der Jahresabschluss für 2024 gemacht werden, damit das neue Jahr (2025) eröffnet wird und Buchungen darin möglich sind.
In diesem Fall hatte der Kunde folgende Einstellung im Programm vorgenommen: „Erst die Rechnungslegung, dann den Jahresabschluss“ vorgenommen haben (es wurde KEIN Häkchen gesetzt). Deshalb müssen Sie zuerst den Jahresabschluss für 2024 durchführen und können im Anschluss die Rechnungslegung für 2025 vornehmen. Andernfalls können keine neuen Buchungen in 2025 gemacht werden.

Hinweise zur Rechnungslegung:
• Rechnungsjahr prüfen: Wenn Sie Rechnungen für das Folgejahr (z.B. 2025) am Ende des aktuellen Jahres (2024) erstellen, stellen Sie sicher, dass das Feld „Rechnungsjahr = Folgejahr“ aktiviert ist. Andernfalls wird auf den Rechnungen fälschlicherweise das aktuelle Jahr (2024) angezeigt.
• Rechnungsabgrenzung aktivieren: Wenn Sie möchten, dass die durch die Rechnungsstellung erzeugten Erträge dem richtigen Jahr (z.B. 2025) zugeordnet werden, aktivieren Sie die Rechnungsabgrenzung. So stellen Sie sicher, dass Einnahmen korrekt verbucht werden – z.B. Pacht für 2025 wird auch als Ertrag für 2025 erfasst.
Eine detaillierte Anleitung zur Rechnungsabgrenzung + Rechnungsjahr = Folgejahr finden Sie ebenfalls in unserem Hilfecenter.