Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzung – Wann wird sie benötigt?

  • Die Rechnungsabgrenzung ist nur dann notwendig, wenn Rechnungen am Jahresende fĂŒr das Folgejahr erstellt werden. Das bedeutet, dass alle Positionen (außer Verbrauchswerte – Wasser/Strom) bereits im Voraus fĂŒr das nĂ€chste Jahr eingefordert werden.
  • Da Buchungen aus der Rechnungsstellung aber immer im aktuellen Buchungsjahr erfasst werden, wĂŒrden diese ohne Rechnungsabgrenzung im Jahr der Rechnungsstellung verbucht – obwohl sie eigentlich ins Folgejahr gehören.
  • Um das zu vermeiden, kann die Rechnungsabgrenzung aktiviert werden. Dadurch werden beim Jahresabschluss alle betroffenen Buchungen automatisch ins neue Jahr verschoben. Verbrauchswerte (Wasser/Strom) sind davon ausgenommen, da sie rĂŒckwirkend berechnet werden.

Wichtig:

  • Wer seine Rechnungen und JahresabschlĂŒsse erst am Anfang des neuen Jahres erstellt, benötigt keine Rechnungsabgrenzung.
  • Wer seine Rechnungen bereits am Jahresende fĂŒr das Folgejahr erstellt, sollte die Rechnungsabgrenzung aktivieren, damit die Buchungen korrekt ins nĂ€chste Jahr ĂŒbertragen werden.

Um die Rechnungsabgrenzung zu aktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

1. Gehen Sie zum Reiter „Abrechnung“.

2. Klicken Sie auf „Rechnungslegung“.

3. Navigieren Sie zu den „Einstellungen“.

4. Setzen Sie ein HĂ€kchen bei „Rechnungsabgrenzung“.

5. Klicken Sie auf „Speichern“, um die Einstellungen zu bestĂ€tigen.

Hinweis: FĂŒr Fragen bezĂŒglich der Rechnungsabgrenzung oder anderer buchhalterischer Angelegenheiten empfehlen wir dringend, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

Updated on 4. Februar 2026