- Einige unserer Kunden sind unsicher, welche Einstellung sie wählen sollen.
- Diese Methode bietet mehr Flexibilität und verhindert mögliche Probleme, wenn der Jahresabschluss erst später erfolgt.
In diesem Beispiel:
- Abrechnungsjahr: 2025
- Rechnungslegung und Jahresabschluss: Anfang 2026

Weitere Einstellungen sind zu beachten:
- Nachdem Sie die Grundeinstellungen vorgenommen haben (siehe oberen Screenshot), folgen die weiteren Einstellungen für die Rechnungslegung.

Menüpunkt „Abrechnung“
- Wählen Sie den Unterpunkt Rechnungslegung.
- Oben in der Menüleiste finden Sie den Button Einstellungen.
- Klicken Sie darauf, um die weiteren Optionen zu bearbeiten.
Hinweis
- Setzen Sie das Häkchen bei „Rechnungsjahr = Folgejahr“, im Anschluss speichern.
- Einstellung sorgt dafür, dass auf der Rechnung das Jahr 2026 erscheint, wenn sich der Kunde noch im Abrechnungsjahr 2025 befindet.
- Da die Abrechnung im Jahr 2025 erstellt wird, aber vorausschauend für das Jahr 2026 gelten soll, muss diese Option aktiviert werden.
Hinweis
- Aktivieren Sie zusätzlich die „Rechnungsabgrenzung“, im Anschluss speichern.
- Die Rechnungsabgrenzung stellt sicher, dass Verbrauchswerte (z. B. Wasser- und Stromverbrauch) aus 2025 auch in 2025 bleiben und verbucht werden.
- Gleichzeitig werden Pachten und sonstiges für das Jahr 2026 korrekt diesem Jahr zugeordnet.
- Dadurch wird eine saubere Trennung der Abrechnung zwischen den Geschäftsjahren gewährleistet.
Hinweis:
- Diese beiden Optionen müssen nur aktiviert werden, wenn der Kunde seine Abrechnung aus dem Vorjahr (z. B. 2025) im aktuellen Jahr (z. B. 2026) erstellen möchte.
Warum ist die Rechnungslegung vor dem Jahresabschluss sinnvoll?
- Die Jahresrechnung kann bereits im Oktober, November oder Dezember erstellt werden, wenn es ruhiger ist.
- Rechnungen können in Ruhe verschickt und die Zahlungsfristen eingetragen werden.
- Nach der Rechnungslegung sollte eine Wartezeit von einer Woche eingehalten werden, um mögliche Fehler zu beheben und Änderungen vorzunehmen.
- Falls grobe Fehler auftreten, kann die komplette Rechnungslegung auf Knopfdruck zurückgesetzt werden.
- Nach der Rechnungslegung kann der Jahresabschluss entspannt durchgeführt werden, ohne Zeitdruck.
- Die Jahresrechnung kann bereits im Oktober, November oder Dezember erstellt werden, wenn es ruhiger ist.
Tipp: Listen für die Revisoren finden
- Wenn die Rechnungslegung abgeschlossen ist und alle Daten überprüft werden sollen, finden Sie die benötigten Listen in unserem Programm unter:
- Menüpunkt „Zubehör“ aufrufen.
- Den Unterpunkt „Listen“ auswählen.
Dort stehen verschiedene Listen zur Verfügung, die für die Revisoren hilfreich sind, darunter:
- Hauptbuch/Journalauszug: Enthält Kassen- und Bankauszüge, die zu den wichtigsten Konten gehören. Hier kann man mit der Nummerierung markieren, bis wohin geprüft wurde, um im nächsten Jahr an der richtigen Stelle weiterzumachen.
- Jahresergebnis: Erstellt eine Übersicht des bisherigen Jahresergebnisses (z. B. für das Jahr 2024).
- Pächterzahlungen: Zeigt eine Übersicht der eingegangenen Zahlungen von Pächtern.
- Schauen Sie sich die Listen an und wählen Sie die für Ihre Prüfung relevanten aus.

Hinweis:
- Vorteil gegenüber der Einstellung: Erst Jahresabschluss- gefolgt von der Rechnungslegung (Häkchen ist gesetzt)
- Wenn das Häkchen „Rechnungslegung am Anfang des Buchungsjahres (nach dem Jahresabschluss)“ gesetzt ist, muss die Rechnung erst nach dem Jahresabschluss erstellt werden. Das kann problematisch sein, wenn der Jahresabschluss erst Mitte /Ende Januar oder sogar im Februar gemacht wird.
- Falls dann niemand verfügbar ist (z. B. wegen Krankheit oder längerer Abwesenheit), kann weder der Jahresabschluss durchgeführt noch eine Rechnung erstellt werden.
