Manueller Pächterwechsel – Schritt für Schritt erklärt
Für den Pächterwechsel stehen zwei Varianten zur Verfügung:
- eine „reine Vertragskorrektur“
- oder einen „vollständigen Wechsel mit Schluss- und Startrechnung„
Hinweis
- Soll eine weitere Person hinzugefügt oder als neuer Pächter übernommen werden, muss diese zuvor im Personenstammsatz angelegt werden.
- Legen Sie die Person daher zuerst im Bereich Personen an.
- Erst danach steht sie für den Pächterwechsel oder zum Hinzufügen eines Partners zur Auswahl zur Verfügung.

So führen Sie den manuellen Pächterwechsel durch:
- Gehen Sie zu „Stammdaten“ → „Parzellen“.
- Öffnen Sie die betreffende Parzelle.
- Prüfen Sie, ob die neue Person bereits unter „Personen“ angelegt ist.
- Klicken Sie auf „Aktionen“.
- Wählen Sie „Manuellen Pächterwechsel“.
- Lesen Sie die Anweisungen aufmerksam durch.
Unterscheidung: Neues Pachtverhältnis. Ja oder Nein?
Beim Pächterwechsel stehen zwei Varianten zur Verfügung.
Neues Pachtverhältnis: Nein

Wählen Sie diese Option, wenn der bestehende Pachtvertrag bestehen bleibt.
Beispiele:
- Hinzufügen eines zweiten Pächters
- Entfernen eines Partners
- Heirat
- Trennung
- Todesfall, wenn der verbleibende Partner den Vertrag weiterführt
Es werden keine Schlussrechnung und keine Startrechnung erstellt.
- Über die Schaltfläche „2. Person hinzufügen“ können Sie eine weitere Person zur Parzelle hinzufügen.
- Über die Schaltfläche „1. Person entfernen“ können Sie eine Person aus dem Pachtverhältnis entfernen.
Neues Pachtverhältnis: Ja

- Wählen Sie diese Option, wenn ein vollständiger Pächterwechsel erfolgt.
- Der bisherige Pächter wird durch einen neuen Pächter ersetzt.
- Die Unterlagen des bisherigen Pächters werden in das Archiv verschoben.
- Für den bisherigen Pächter kann eine Schlussrechnung erstellt werden.
- Für den neuen Pächter kann eine Startrechnung erstellt werden.
Personenauswahl und Abschluss
- Wählen Sie die neue Hauptpächterperson aus.
- Falls erforderlich, wählen Sie zusätzlich die Partnerperson aus.
- Führen Sie anschließend die gewünschte Aktion aus.
Wichtig:
- Lesen Sie zusätzlich den Artikel „Pächterwechsel: Schlussrechnung und Startrechnung nach dem Pächterwechsel“.
Achtung
- Eine Schlussrechnung und eine Startrechnung können nur erstellt werden, wenn zuvor mindestens einmal eine Rechnung mit dem Programm erstellt wurde.
- Das System verwendet die Daten der letzten vorhandenen Rechnung und teilt diese auf den alten und den neuen Pächter auf.
