Diese Funktion bieten wir Ihnen an, wenn Sie die Einstellung „Rechnungslegung am Anfang des Buchungsjahres (nach dem Jahresabschluss)“ gewählt haben.

Hinweis:
Diese Einstellung besagt, dass Sie zuerst den Jahresabschluss durchführen und die Rechnungslegung am Anfang des neuen Buchungs- bzw. Abrechnungsjahres erfolgt (in diesem Fall im Jahr 2026.)
Beispiel: „Abrechnungsjahr 2025“ und wir haben bereits das Jahr 2026
Sie befinden sich aktuell noch im Abrechnungsjahr 2025 (Vorjahr).
Die Rechnungslegung kann laut dieser Einstellung erst zu Beginn des Jahres 2026 erfolgen, also nach dem Jahresabschluss 2025.
Damit Sie die Wasserzählerstände schon im „Abrechnungsjahr 2025“ erfassen können, gibt es die Funktion zum Vortragen der Zählerstände.
Sie finden diese unter:
Buchhaltung → Jahresabschluss → ganz unten links befindet sich dann der Button : „Zählerstände vor dem Jahresabschluss ins nächste Jahr übertragen“

So übertragen Sie die Zählerstände ins nächste Jahr
1. Lesen Sie die Wasserzähler ab.
2. Gehen Sie zu Buchhaltung → Jahresabschluss.
3. Klicken Sie ganz unten auf „Zählerstände vor dem Jahresabschluss ins nächste Jahr übertragen“.
Danach können Sie die Zählerstände bereits im System erfassen. Sie müssen „nicht“ bis zum Jahresabschluss warten.
Wann erscheint der Button nicht mehr:
- Der Button wird nur angezeigt, solange Sie sich noch keinen Jahresabschluss getätigt haben.
- Befinden Sie sich bereits im neuen Buchungsjahr, zum Beispiel 2026, erscheint der Button nicht mehr. In diesem Fall können Sie die Zählerstände direkt im aktuellen Jahr erfassen und die Rechnungslegung normal durchführen.
