- Der Jahresabschluss dient dazu, ein Buchhaltungsjahr (in der Regel 01.01.XX – 31.12.XX) abzuschließen.
- Nachdem ein Jahresabschluss durchgeführt wurde, können keine Buchungen dieses Jahres storniert oder korrigiert werden, daher ist es ratsam, vor dem Abschluss eine Revision vorzunehmen.
- Es ist wichtig, alle Buchungen auf Bank und Kasse ordnungsgemäß zu erfassen und sämtliche Rücklagen sowie sonstige Buchungen durchzuführen.
- Ein Jahr wird am saubersten abgeschlossen, wenn alle Pächter ihre offenen Forderungen beglichen haben (z.B. durch Rechnungslegung).
- Sollte ein Pächter nach dem Jahresabschluss noch offene Forderungen oder Guthaben haben, werden diese auf dem Pächterkonto ins nächste Jahr übertragen und auf der nächsten Rechnung berücksichtigt.
ACHTUNG:
- Ein Jahresabschluss ist zwar mit einem einfachen Klick durchführbar, jedoch werden sehr viele Buchungen im Hintergrund getätigt.
Hinweis
- Ein Jahresabschluss kann NUR MIT ERHEBLICHEN AUFWAND von uns rückgängig gemacht werden.
- Diese Rückabwicklung kann gegebenenfalls mit Kosten verbunden sein, die wir in Rechnung stellen müssen.
