Hinweis zu Beginn:
Wir sind keine Buchhalter und können keine steuerliche Beratung geben.
- Einige Kunden fragen, wie sie mit einem Guthaben umgehen sollen.
- Daher können wir nur den Tipp geben, das Guthaben über die „Allgemeine Buchung“ zurückzuführen, also dem Pächter wieder zu überweisen oder auf andere Weise auszuzahlen.

So gehen Sie vor:
Wählen Sie „Allgemeine Buchung“ als Buchungsart.
- Tragen Sie oben den Pächter ein, dessen Guthaben ausgezahlt werden soll.
- Wählen Sie unten das Finanzkonto aus:
– Bank oder Kasse, wenn der Pächter das Geld erhält.
– Ein anderes Konto, wenn der Betrag zum Beispiel gespendet werden soll. - Tragen Sie den auszuzahlenden Betrag ein.
- Überprüfen Sie die Salden:
– Das Guthaben des Pächters wird reduziert.
– Das Bank- oder Kassenkonto wird entsprechend angepasst. - Im Anschluss empfehlen wir, die Buchung zu stapeln, damit Sie die Buchung noch einmal prüfen können. So vermeiden Sie Stornierungen, falls eine Buchung versehentlich falsch eingegeben wurde.

Weitere Hinweise
- Sammelkonten (zum Beispiel Konto 0650) können nicht direkt bebucht werden.
- Prüfen Sie, ob das gewählte Konto geeignet ist.
- Bei konkreten buchhalterischen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
