Hinweis:
Dieser Hinweis gilt für Kunden, die noch im Geschäftsjahr 2025 sind, während wir bereits im Kalenderjahr 2026 sind, und die bei den Grundeinstellungen die Option „Rechnungslegung am Anfang des Buchungsjahres nach dem Jahresabschluss“ aktiviert haben.

Ursache:
Wenn Sie sich noch im alten Geschäftsjahr 2025 befinden, ist das Eintragen der Zählerstände für Wasser und Strom nicht möglich, obwohl wir uns bereits im neuen Jahr (z. B. Januar 2026) befinden.
Grund dafür ist, dass der Jahresabschluss für 2025 noch nicht durchgeführt wurde.
Unter Einstellungen → Rechnungslegung müssen folgende Optionen überprüft werden:

Lösung:
1. Führen Sie zuerst den Jahresabschluss für das alte Geschäftsjahr (2025) durch.
2. Danach befindet sich das System automatisch im neuen Geschäftsjahr (2026)
3. Nun können Sie die Zählerstände erfassen und anschließend die Rechnungslegung starten.
Zusammenfassung:
Dieses Vorgehen gilt nur, wenn Sie die Grundeinstellung „Rechnungslegung am Anfang des Buchungsjahres nach dem Jahresabschluss“ aktiviert haben und sich noch im alten Geschäftsjahr befinden. Erst nach dem Jahresabschluss können die Zählerstände eingetragen werden.
Tipp:
Es gibt die Möglichkeit, die Zählerstände vor dem Jahresabschluss zu erfassen und ins nächste Jahr zu übertragen.
So gehen Sie vor:
1. Gehen Sie zum Reiter Buchhaltung.
2. Wählen Sie den Unterpunkt Jahresabschluss aus.
3. Klicken Sie auf „Zählerstände vor dem Jahresabschluss ins nächste Jahr übertragen“.

