Rechnungsstellung nach abgeschlossenem Rechnungslauf:

Was tun, wenn nachträglich eine einzelne Rechnung erstellt werden muss?

❓ Problemstellung

  • Ein Verein hat zu Beginn des Buchungsjahres 2024 bereits alle regulären Jahresrechnungen für das Folgejahr 2025 erstellt und den Rechnungslauf abgeschlossen.
  • Nun soll für eine einzelne Parzelle – z. B. nach einem Pächterwechsel – ebenfalls noch eine Rechnung für 2025 erstellt werden.

▶️ Beim Versuch erscheint jedoch eine Fehlermeldung wie:
•❗ Kein Archivsatz vorhanden“
•❗ Rechnung kann nicht erstellt werden“

ℹ️ Hintergrund

Das System unterstützt die Erstellung von Start- und Schlussrechnungen bei Pächterwechseln grundsätzlich – allerdings nur, wenn für die jeweilige Parzelle bereits mindestens eine frühere Rechnung existiert.

➡️ Bei neu angelegten Parzellen (z. B. durch Teilung oder Neuanlage) gibt es keine vorherige Rechnung, auf die das System zurückgreifen könnte.


In diesem Fall kann keine automatische Startrechnung erstellt werden.

Lösung

Für neue Parzellen ohne Rechnungshistorie muss die Rechnung derzeit außerhalb des Systems erstellt werden.

So gehen Sie vor:


1. 🖨️ Rechnung extern erstellen

➤ Erstellen Sie die Startrechnung z. B. in Excel, OpenOffice oder einem Textverarbeitungsprogramm
➤ Versenden Sie diese als Brief oder Beleg an den neuen Pächter

2.  💰 Forderung ins System übernehmen

➤ Gehen Sie zu „Buchhaltung → Allgemeine Buchung“
➤ Buchen Sie den entsprechenden Betrag als Forderung auf das Pächterkonto
➤ Verwenden Sie dabei das passende Gegenkonto (z. B. für Wegegeld, Beitrag, Umlage usw.)

🔜 Hinweis zur kommenden Version

In der neuen Programmversion (geplant im Laufe des Jahres) wird die Erstellung von Start- und Schlussrechnungen deutlich flexibler sein – und auch für neue Parzellen ohne Vorgeschichte möglich.

Bis dahin gilt der oben beschriebene manuelle Weg.

Updated on 11. Juli 2025