Wenn man mit Easy startet, wird zu Anfang festgelegt, wie die Rechnungslegung des Buchungsjahres abgeschlossen wird.
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich im Vorfeld Gedanken darĂŒber zu machen, ob die Rechnungslegung nach dem Jahresabschluss oder davor abgeschlossen werden soll.

- Einstellungen im System vornehmen
- Gehe zu Stammdaten.
- WĂ€hle den Unterpunkt Kleingartenanlage.
- Klicke auf Einstellungen.
2. Einstellungen „Rechnungsjahr = Folgejahr“ und „Rechnungsabgrenzung“.
- Abrechnung -> Unterpunkt: Rechnungslegung
- Unter Einstellungen gibt es die Felder „Rechnungsjahr = Folgejahr“ und „Rechnungsabgrenzung“.

ErklÀrung:
- Rechnungsjahr = Folgejahr: Ankreuzen, wenn Rechnungen im November/Dezember fĂŒr das kommende Jahr erstellt werden.
- Rechnungsabgrenzung: Die Rechnungsabgrenzung sorgt dafĂŒr, dass Posten, die zum alten Jahr gehören, ins alte Buchungsjahr verschoben werden und Posten, die zum neuen Jahr gehören, ins neue Buchungsjahr (zeitliche Zuordnung ins alte oder neue Buchhaltungsjahr).
- Wenn die Rechnungslegung im November 2023 oder Dezember 2023 wird, kann man das Feld „Rechnungsjahr = Folgejahr“ ankreuzen, um sicherzustellen, dass auf der Rechnung das kommende Jahr (z.B. 2024) steht.
- Wenn die Rechnungslegung erst im neuen Jahr nach dem Jahresabschluss erfolgt, bleibt dieses Feld leer.
- Bei rĂŒckwirkender Rechnungslegung sollte das Feld „Rechnungsjahr = Folgejahr“ immer leer bleiben, da sich die Rechnung auf das vergangene Jahr bezieht.
Dies sollte jedoch individuell mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da es von den spezifischen Anforderungen des Vereins abhÀngt.
Möglichkeiten der Rechnungslegung #
1. Standardfall: Erst die Rechnungslegung, dann der Jahresabschluss
Nehmen wir an, wir befinden uns am Ende des Jahres 2023 oder Anfang 2024 und wollen jetzt unsere Rechnungslegung fĂŒr das nĂ€chste Jahr berechnen. Allerdings alles was Strom und Wasser anbelangt aus dem Jahr 2023 berechnen (rĂŒckwirkend). Entscheidend ist hier der Punkt, wann der Jahresabschluss erfolgt. Das heiĂt, wenn erst die Rechnungslegung gemacht wird und dann der Jahresabschluss, dann werden beide Felder nicht angeklickt.
- Keines der beiden HĂ€kchen ist angekreuzt (Siehe Screenshot)

- Pachten und Ă€hnliche Ausgaben: Werden fĂŒr das nĂ€chste Jahr berechnet.
- Strom, Wasser und Àhnliche Ausgaben: Aus dem Vorjahr berechnet. Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt des Jahresabschlusses. Falls der Jahresabschluss erst nach der Rechnungslegung erfolgt, bleiben beide Felder unmarkiert.
- Beide Felder (Jahresabschluss und PĂ€chterrĂŒckwirkung) bleiben leer.
- Pachten und Ă€hnliche Posten werden fĂŒr das kommende Jahr berechnet, Wasser- und Stromkosten fĂŒr das vergangene Jahr.
2. Erst der Jahresabschluss, dann die Rechnungslegung
Wenn Sie Strom und Wasser aus dem Vorjahr berechnen wollen: die Pachten und alles weitere fĂŒr das kommende Jahr berechnen möchten und der Jahresabschluss zuerst und dann erst die Rechnungslegung vornehmen möchten, dann mĂŒssen Sie das erste HĂ€kchen setzen.

- Das erste HĂ€kchen muss gesetzt werden: wenn erst der Jahresabschluss und dann die Rechnungslegung im Anschluss erfolgen soll.
- Pachten und Ă€hnliche Posten werden fĂŒr das kommende Jahr berechnet und Wasser- und Stromkosten fĂŒr das vergangene Jahr (also rĂŒckwirkend)
3. RĂŒckwirkende Rechnungslegung (sehr selten)
FĂŒr spezielle FĂ€lle, in denen eine rĂŒckwirkende Rechnungslegung erforderlich ist (Ă€hnlich wie bei Abschlagszahlungen, die am Jahresende rĂŒckwirkend abgerechnet werden), ist das zweite HĂ€kchen relevant. Dies bedeutet, dass die Rechnungslegung am Ende des Jahres oder zu Beginn des neuen Jahres, jedoch vor dem Jahresabschluss, fĂŒr das vergangene Jahr erstellt wird.
- Das zweite HĂ€kchen (PĂ€chterrĂŒckwirkung) muss gesetzt werden.
- Rechnungslegung erfolgt am Ende des Jahres oder zu Beginn des neuen Jahres fĂŒr das vergangene Jahr.

- Wir sind alles nur KleingĂ€rtner und normale Menschen, daher ist es wichtig, sich bei Unklarheiten UnterstĂŒtzung zu holen.
- Dies sollte jedoch individuell mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da es von den spezifischen Anforderungen des Vereins abhÀngt.